Verursacherregresse
Aus dem Sachverhalt ergibt sich, wer für den Schaden verantwortlich, sprich: wer Verursacher des Schadens ist.
Zu prüfen ist, ob ein vertraglicher und/oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Je nachdem ergeben sich die zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen, die Darlegungs- und Beweislast und die Rechtsfolge.
Zu nennen als Stichworte sind hier bei Brand- und Wasserschäden Regresse gegen
• Handwerker
• Architekt
• Sonderfachleute am Bau
• Mieter
• Vermieter
• Täter
• Hersteller/ Importeur
•Nachbarn
• Eigentümer
• Verkehrssicherungspflichtiger
• Anlagenbetreiber